Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt

(1) Die SkyLife GmbH (SkyLife Design), Höheweg 24, 53604 Bad Honnef (nachfolgend nur „SkyLife“ genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, es sei denn, diesen wurde von SkyLife ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die hiesigen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn SkyLife in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.

(3) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, nationaler und internationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden sind, gelten ergänzend zu diesen Bedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen auch die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

2. Leistungen

(1) Die von SkyLife zu erbringenden Leistungen werden entsprechend den vom Kunden der SkyLife hierfür jeweils schriftlich mitgeteilten Anforderungen hergestellt. Mündliche Mitteilungen sind nicht verbindlich, es sei denn, diese werden von SkyLife gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt.

(2) Die vom Kunden der SkyLife erteilten Anweisungen müssen so detailliert sein, dass eine Umsetzung der Aufgaben ohne weiteres möglich ist. Insbesondere müssen Wünsche hinsichtlich des Layouts, der verwendeten Bild- und Grafikelemente, der Inhalte und Aussagen sowie sonstiger Gestaltungshinweise vom Kunden erteilt werden.
Liefert der Kunde nur ungefähre oder unvollständige Angaben zu einem bei der Umsetzung notwendigen Inhalt, wird SkyLife diese Angaben beim Kunden erfragen. Die hierdurch entstehende zeitliche Verzögerung ist dem Kunden anzulasten.
Erhält SkyLife auch nach entsprechender Aufforderung an den Kunden von diesem keine verwertbaren Angaben zur Umsetzung des Auftrages, ist SkyLife berechtigt, die nach ihrem eigenen Ermessen von ihr einzusetzenden Angaben selbst zu bestimmen oder durch einen Dritten bestimmen zu lassen. Dies betrifft nicht die Inhalte der für den Kunden zu erstellenden Inhalte, die allein vom Kunden angegeben werden müssen.
SkyLife ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu überprüfen oder zu durchsuchen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen in den Inhalten des Kunden oder nach Kenntnis von solchen Verstößen aufgrund eines Hinweises durch den Kunden oder einen Dritten ist SkyLife berechtigt, die betreffenden Inhalte des Kunden bis auf weiteres von der Veröffentlichung auszunehmen und von Internetseiten des Kunden zu entfernen. SkyLife wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

(3) Stellt SkyLife dem Kunden Speicherplatz zum Zweck des Zugänglichmachen von Inhalten über das Internet zur Verfügung, richten sich die technischen Spezifikationen und das dem Kunden zur Verfügung stehende Speichervolumen nach den Angaben im Auftrag. Sofern eine Begrenzung des Datenvolumens vereinbart ist, ergibt sich das genutzte Datentransfervolumen jeweils aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
Soweit in dem jeweiligen Auftrag eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.

(4) SkyLife hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die Zumutbarkeit liegt jedenfalls immer dann vor, wenn die Leistungserbringung von dem Dritten in gleicher Qualität und Zuverlässigkeit wie von SkyLife selbst erbracht wird und der Kunde durch die Erbringung der Leistung durch einen Dritten keinen Nachteil erleidet.

(5) Bei der Bereitstellung und/oder Pflege von Domains wird SkyLife im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. SkyLife hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. SkyLife übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

3. Lieferzeit und Lieferumfang / Abnahme

(1) Liefertermine und –fristen sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von SkyLife ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung der von SkyLife angegebenen Liefer- und Erfüllungszeiträume setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Informationen, Unterlagen und Freigaben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. SkyLife kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt ist, es sei denn, es ist für die Leistung eine kalendermäßig bestimmte Zeit ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SkyLife berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Gerät der Kunde mit der Erfüllung von erforderlichen Mitwirkungshandlungen in Verzug, so verlängern sich etwaige vereinbarte Liefer- und Erfüllungsfristen von SkyLife um einen entsprechenden angemessenen Zeitraum.
(3) Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus Nachteile für den Gebrauch nicht ergeben und dies dem Kunden nach den Umständen nicht unzumutbar ist.

(4) Nach Fertigstellung des jeweiligen Werkes fordert SkyLife den Kunden zur Freigabe der fertig gestellten Abschnitte auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabe unverzüglich schriftlich gegenüber SkyLife zu erklären oder dieser mitzuteilen, aus welchen Gründen das Werk den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht. Erklärt der Kunde die Freigabe nicht und weist er auch nicht auf Fehler oder Abweichungen zum Auftrag hin, setzt ihm SkyLife eine angemessene Frist. Mit Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen und die Freigabe als erklärt, wenn der Kunde die Freigabe nicht erklärt, keine Gründe für eine Verweigerung der Freigabe aufgrund von Fehlern oder Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben nennt oder keine Nachfrist gesetzt hat. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungen von SkyLife im Produktivbetrieb nutzt, ohne die Freigabe erklärt zu haben.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für Skylife kostenfrei erbracht werden. Dies beinhaltet insbesondere den Zugang zu Passwörtern und Zugangsdaten zur Internetseite des Kunden, sofern dies zur Bearbeitung erforderlich ist.

(2) Sofern SkyLife dem Kunden Entwürfe vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind.

(3) Stellt SkyLife dem Kunden Hosting Leistungen zur Verfügung, gilt das Nachfolgende: Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von SkyLife oder des von ihr beauftragten Dritten sowie die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von SkyLife abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt SkyLife von jeglicher von ihm zu vertretender Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

(4) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen SkyLife auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist SkyLife berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. SkyLife wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt SkyLife das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

(6) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzen. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden, mit Billigung des Kunden oder auf der Verbreitung von Inhalten des Kunden beruhen, stellt der Kunde SkyLife, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen, vollumfänglich frei.

5. Vergütung

(1) Die Vergütung der von SkyLife erbrachten Leistungen richtet sich nach den im Auftrag festgelegten Preisen. Wiederkehrende Betriebsleistungen stellt SkyLife für das Kalenderjahr im Voraus in Rechnung.

(2) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von SkyLife erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. SkyLife wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(3) Das Recht zur Nutzung einer von SkyLife erstellten Webseite geht erst mit Zahlung des für die Erstellung der Webseite vereinbarten Preises an den Kunden über. SkyLife ist unabhängig hiervon berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis.

6. Vertragslaufzeit

(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart, wird der jeweilige Vertrag auf eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der ersten und jeder weiteren Laufzeit verlängert sich jeder Vertrag um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

(3) Für den Fall, dass SkyLife nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level-Domain des Kunden nicht aufrechterhalten kann, ist SkyLife berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich zu kündigen. SkyLife verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden von der Nichtaufrechterhaltung der Sub-Level-Domain unverzüglich zu unterrichten und bereits vom Kunden auf diese Sub-Level-Domain bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich anteilig zurück zu erstatten, soweit diese auf den Zeitraum nach Beendigung fallen.

(4) SkyLife ist berechtigt, Domains nach Ablauf der Vertragslaufzeit /zum Kündigungszeitraum freizugeben. Damit erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der betreffenden Domain.

(5) SkyLife ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden auf einen anderen Server umzuziehen oder bei einem Umzug des Kunden nach Vertragsbeendigung mitzuwirken.

7. Nutzungsrechte

(1) SkyLife gewährt dem Kunden an den jeweils erbrachten Leistungen nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Leistungsergebnisse in dem vertraglich dafür vorgesehenen Umfang und der dafür vorgesehenen Umgebung. Hiermit einher geht das Recht zur Bearbeitung und Anpassung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder einen Dritten, sofern hierdurch nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte von SkyLife oder ihrer jeweiligen Mitarbeiter verletzt werden.

(2) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nicht von den Nutzungsrechten dieses Vertrages erfasst.

(3) Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die dem Kunden nur im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen zur Präsentation übergeben wurden. Die Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch SkyLife.

(4) Ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung ist Skylife nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quellcodes etc. verpflichtet.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) SkyLife behält sich das Eigentum an den gelieferten Werken und allen sonstigen Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung der hierauf bezogenen Forderung gegenüber dem Kunden vor.

(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Skylife unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ihm gelieferte Werke gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.

9. Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen stets voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung schriftlich zu rügen.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von SkyLife gelieferten Arbeitsergebnisse beim Kunden. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SkyLife, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens SkyLife, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(3) Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung als solche und umfassen nicht den Ersatz von Mangelfolgeschäden, sowie die im Zusammenhang mit der Installation oder Inbetriebnahme von im Wege der Nacherfüllung entstehenden Kosten.

(4) Die Nacherfüllung erfolgt bei Vorliegen eines Mangels nach Wahl von SkyLife durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Sache.

10. Haftung

(1) SkyLife haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SkyLife, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von SkyLife, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet SkyLife nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) SkyLife haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. In einem solchen Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise entstehenden Betrag begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten und Programmen oder deren Wiederherstellung haftet Skylife nur in dem aus den Absätzen (1) und (2) ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit SkyLife dem Kunden Software auf Zeit überlässt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.

11. Designleistungen

Sofern Leistungen von SkyLife Designleistungen beinhalten oder andere Inhalte aufweisen, die eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse bewirken können, ist allein der Kunde zur Erfüllung der damit verbundenen Abgaben und Auflagen verpflichtet. SkyLife ist nicht angehalten, den Kunden auf eine solche Abgabepflicht bei Auftragserteilung hinzuweisen, es sei denn, für SkyLife ist eine solche Abgabepflicht bereits bei Auftragsvergabe offenkundig erkennbar.

12. Werbung

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass SkyLife den Namen des Kunden zur eigenen Werbung verwenden, den Kunden als ihren Geschäftspartner ausgeben sowie darauf hinweisen darf, dass die Parteien eine Geschäftsbeziehung abgeschlossen haben. Der Kunde ist darüber hinaus damit einverstanden, dass sämtliche weitere Informationen bezüglich der Geschäftsbeziehungen und der Tätigkeiten der Vertragspartner im Rahmen von Pressemitteilungen offen gelegt werden, sofern SkyLife hieran ein berechtigtes Interesse nachweist. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Offenlegung gilt als erteilt.

13. Schlussbestimmungen

(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.

(3) Für die von SkyLife auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bonn. SkyLife ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(5) Erfüllungsort ist der Sitz von SkyLife.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.